Was ist eine FSA – Anlage und was tut sie?
Eine Feststellanlage, abgekürzt FSA oder auch Türfeststellanlage (TFA), ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen, zum Beispiel: Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rauchschürzen oder Rolltore zwischen Brandabschnitten. Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzschlüsse offengehalten werden. Diese Anlagen schließen sich im Fall von Rauchentwicklung selbstständig und sicher.
Aufbau und Komponenten
Eine Feststellanlage besteht aus wesentlichen folgenden Komponenten:
- Energieversorgung
- Feststelleinrichtung z.B Magnet mit Ankerplatten oder Türschließer sowie gegebenenfalls automatischen Tor- und Türantrieben
- Mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder z.B optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
- Mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen
Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein und die Aufschrift tragen „Tür/Tor schließen“, die Mindestgröße beträgt 16 cm². Als Brandmelder in Feststellanlage werden heute zumeist optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip seltener auch Wärmedifferenzialmelder verwendet.
Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet für den Fall, dass die 230-V-Versorgungsspannung wegfällt. Das Wegfallen der Versorgungsspannung – und ggf. auch der Akkuspannung – muss zum Schließen des Rauch– bzw. Feuerschutzabschlusses führen. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, jedoch nicht die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage zum Beispiel an die Feuerwehr. FSA-Anlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente wie Rauchmelder oder Wärmemelder verfügen. Im Verlauf von Fluchtwegen und Rettungswegen sind zwingend Brandmelder, die auf Rauch reagieren, zu verwenden.
Instandhaltungspflicht von Feststellanlagen
Eine neue deutsche Anwendungsnorm – DIN 14677 – regelt seit 01. März 2011 die Instandhaltung insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung. Das Zusammenwirken aller Geräte sowie die Wartung und Instandhaltung muss regelmäßig vorgenommen werden. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.
Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen, folgendes muss in der Dokumentation enthalten sein:
- Die Beschreibung der Lage der Feststellanlage in einem Gebäude
- Das Abnahmeprotokoll
- Eine bauaufsichtliche Zulassung
- Die Wartungsanleitung
- Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen
Fazit
Eine Feststellanlage gibt betroffenen Personen, bei einem Brand die nötige Zeit, um aus einem Gebäude sicher herauszukommen. In einem langen Flur gibt es meist mehrere Brandschutzabschnitte, so können beim Vorbeilaufen, auf dem Weg nach draußen die Fluchtwege frei von Rauch und Feuer bleiben. Es müssen sich nicht Personen umdrehen und die Türen schließen. Es ist eine sinnvolle Investition für das Leben der Mitarbeiter sowie das eigene.
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