Wenn ein Knöllchen nicht mehr reicht

Verkehrsverstöße mit ernsten Folgen

Wir alle kennen das: Einmal zu schnell gefahren, falsch geparkt oder die Ampel noch „dunkelorange“ gesehen. Das sind Verkehrsverstöße. Ärgerlich, aber meistens glimpflich. Doch ab wann wird aus einem kleinen Fehltritt eine echte Straftat? Wann droht nicht nur ein Bußgeld, sondern gleich ein Strafverfahren? Die Übergänge sind oft fließend und genau das macht das Thema so brisant.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – wo liegt der Unterschied?

Verkehrsverstöße werden grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ordnungswidrigkeiten sind Regelverstöße, die zwar unerwünscht sind, aber keine schwerwiegende Gefahr darstellen, etwa das Fahren mit 15 km/h zu viel auf dem Tacho oder das Handy am Steuer. Hier drohen meist Bußgelder, Punkte in Flensburg und in manchen Fällen ein Fahrverbot.

Ganz anders sieht es bei Verkehrsstraftaten aus. Hier ist die Schwelle überschritten, es geht nicht mehr nur um eine Regelverletzung, sondern um einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Folge: ein Ermittlungsverfahren, ein Eintrag ins Führungszeugnis und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß

Ein klassisches Beispiel für den schmalen Grat zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist der Rotlichtverstoß. Wer eine Ampel überfährt, die gerade erst auf Rot gesprungen ist, begeht „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Brennt die Ampel allerdings schon länger als eine Sekunde rot oder kommt es durch das Überfahren zu einer Gefährdung anderer, dann kann daraus eine Straftat werden, zum Beispiel „Gefährdung des Straßenverkehrs“ nach § 315c StGB.

Alkohol am Steuer – die Promillegrenze kennt (fast) jeder

Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein gutes Beispiel. Bis 0,5 Promille gilt (zumindest für erfahrene Fahrer) noch das sogenannte Alkohollimit. Allerdings nur, solange keine Ausfallerscheinungen auftreten. Wer betrunken fährt und dabei Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, rutscht schnell in den Bereich der Straftat. Ab 1,1 Promille gilt: Absolute Fahruntüchtigkeit und damit liegt automatisch eine Straftat vor. Übrigens: Auch Radfahrer können sich ab 1,6 Promille strafbar machen.

Fahrerflucht – kein Kavaliersdelikt

Ein Kratzer beim Ausparken und niemand hat’s gesehen: einfach weiterfahren? Bloß nicht! Fahrerflucht, offiziell „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten überhaupt. Auch bei Bagatellschäden macht man sich strafbar, wenn man sich vom Unfallort entfernt, ohne dem Geschädigten oder der Polizei die Möglichkeit zur Schadensermittlung zu geben. Die Konsequenzen können drastisch sein. Vom Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Geld oder Freiheitsstrafe.

Rasen, Drängeln, Rennen fahren – was ist verboten?

Auch überhöhte Geschwindigkeit kann eine Straftat sein, besonders dann, wenn es sich nicht um bloßes „Zu-schnell-Fahren“, sondern um sogenanntes „Rasen“ handelt. Wer etwa mit extrem überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei andere gefährdet, kann sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) strafbar machen. Auch ohne tatsächliches Rennen, schon das „Rasen allein“ reicht. Gleiches gilt für gefährliches Drängeln oder riskante Überholmanöver.

Was tun, wenn’s ernst wird?

Wer Post von der Polizei erhält, etwa eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen wegen einer möglichen Verkehrsstraftat, sollte weder in Panik geraten noch unüberlegt handeln. Gerade im Strafverfahren kann jede unbedachte Aussage schwerwiegende Folgen haben. In solchen Situationen ist es ratsam, sich frühzeitig an erfahrene Verteidiger zu wenden. Die Kanzlei Wernitz | Kirauer steht Ihnen mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Interessen von Anfang an professionell vertreten werden. Denn oft entscheidet die richtige Strategie und die beginnt mit dem richtigen Anwalt.


Besser informiert als überrascht

Nicht jede Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist gleich eine Straftat, aber wer die gesetzlichen Grenzen überschreitet, kann schnell mit ernsten Konsequenzen rechnen. Daher ist es wichtig, das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren und über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid zu wissen. Die Kanzlei Wernitz | Kirauer unterstützt Sie nicht nur im Ernstfall, sondern hilft Ihnen auch dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Wer informiert ist, fährt sicherer – und lebt entspannter.


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