Der Brandschutznachweis bei Neubauten und Umbauten

Der Brandschutznachweis ist für die meisten Neu- und Umbauten vorsorglich zu erbringen. Das bedeutet, dass ohne Vorhandensein eines Brandschutznachweises keine Baugenehmigung erteilt werden darf. Der Nachweis ist für alle Gebäudeklassen vorgesehen, hinzu kommen Garagen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Tiefgarage gefertigt wird oder ein neues Parkhaus entsteht.

Brandschutznachweis als Teil des Brandschutzkonzepts

Brandmeister prüfen, ob vor Baubeginn ein Brandschutznachweis erbracht wird, der Teil des Brandschutzkonzepts ist, welches durch Architekten, Brandschutzbeauftragte und der Baufirma entwickelt wird. Sämtliche technischen Anlagen sowie Bauteile müssen hinsichtlich des Brandschutzes im Voraus geprüft werden. Nicht zugelassene Bauelemente, weil sie den Brandschutzanforderungen nicht gerecht werden, sind umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.

Im Brandschutznachweis ist auch festzuhalten, welche betrieblichen Mittel die beauftragten Firmen einsetzen, da der Nachweis als temporär gilt und als Grundlage für eine endgültige Brandschutzabnahme des Neu- oder Umbaus. Der Nachweis ist jedoch nicht das letzte zulässige Dokument für die endgültige Freigabe des Objekts.

Abweichungen des Brandschutzkonzepts für den Brandschutznachweis

Grundsätzlich sind die Brandschutzverordnungen wie vorgeschrieben zu übernehmen. Aufgrund vielfältiger Baustrukturen ist die strikte Einhaltung nicht immer möglich, weshalb insbesondere bei Gebäudeklassen 1 bis 4 Abweichungen möglich sind. Vorausgesetzt, dass alternative Maßnahmen das erforderliche Brandschutzziel nicht gefährden. Welche Abweichungen möglich sind, ist mit dem Brandschutzbeauftragten der Baustelle zu klären, dieser muss vorher prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zulässig sind und ebensolchen Schutz gewähren.

Gebäudeklasse 5 und Garagen

Alle Immobilien der Klasse 5 sind zwingend nach Vorschrift zu konzipieren, die Abnahme der Brandschutzmaßnahmen wird durch eine unabhängige Fachkraft der Landesbrandschutzdienststelle gewährleistet. Das betrifft auch Garagen und Parkhäuser.

Sonderbauten, ab Gebäudeklasse 1, sind ebenso hier einzuordnen. Sie bedürfen der strikten Einhaltung aller vorgegebenen Maßnahmen. Ist das nicht möglich, ist die Bauplanung so zu verändern, dass die Brandschutzziele erreicht werden.

Regionale Fachfirmen beauftragen

Die Brandschutzabnahme erfolgt dokumentarisch in der Regel durch Fachunternehmen. Firmen, die sich darauf spezialisieren, erhalten von der Landesbrandschutzstelle die Genehmigung für bestimmte Gebäudeklassen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie für die erforderliche Gebäudeklasse zugelassen sind, ansonsten dürfen sie den Vorgang nicht ausführen.

Es ist durchaus sinnvoll eine regionale Firma, z.B für den Raum Berlin die Brandschutzfirma El-Si, damit zu beauftragen den Brandschutznachweis zu erstellen. Der Nachweis kann nur nach einer örtlichen Begehung ausgestellt werden. Um eine lange An- und Abreise eines Brandschutzbeauftragten einer Fachfirma zu vermeiden, sollten Bauherren immer auf einen regionalen Anbieter bestehen. Dieser kann bei Verstößen, fehlenden Unterlagen oder unsachgemäßer Dokumentation sofort persönlich bei den Dienststellen vorsprechen und zu Ortsterminen anreisen.

Das beinhaltet ein Brandschutznachweis

Der Brandschutzausweis weist aus, für welche Baustelle, welches Objekt und in welchem Rahmen die Prüfung stattgefunden hat und zu welchem Ergebnis der Prüfer kommt. In der Regel handelt es sich dabei um ein mehrseitiges Dokument, welches maschinell erstellt wird. Der Nachweis ist von den Zuständigen immer im Original vorzulegen, eine weitere Sicherheitskopie ist digital zu speichern.

Das Dokument muss unter anderem kennzeichnen, ob Fluchtwege vorhanden sind, Löscher bereitstehen und welche speziellen Vorschriften für Arbeitskräfte auf der Baustelle gelten. Individuelle Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Architekten, den Sie mit der Planung der Baumaßnahme beauftragt haben.


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