Was Sie über Prozesskostenhilfe wissen sollten
Recht haben – und Recht bekommen
Wer schon einmal mit einem rechtlichen Problem konfrontiert war, weiß: Anwälte, Gerichte und Verfahren können ganz schön teuer werden. Da stellt sich schnell die Frage: Was ist, wenn ich mir das einfach nicht leisten kann? Muss man dann auf sein Recht verzichten? Die klare Antwort: Nein. Denn in Deutschland gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, damit ihnen der Zugang zum Recht nicht verwehrt bleibt.
Was genau ist Prozesskostenhilfe eigentlich?
Prozesskostenhilfe, oft einfach „PKH“ genannt, bedeutet: Der Staat übernimmt ganz oder teilweise die Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn jemand selbst nicht in der Lage ist, diese zu tragen. Dazu zählen beispielsweise die Gerichtskosten und ganz wichtig, auch die Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Das Ganze ist also kein „Freifahrtschein“, um beliebig Prozesse zu führen, aber eine echte Chance, sich auch mit wenig Geld juristisch zur Wehr zu setzen oder Ansprüche durchzusetzen.
Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?
Die gute Nachricht: Es kommt nicht nur auf das Einkommen an. Natürlich ist das finanzielle Verhältnis ein zentraler Punkt, aber auch wer beispielsweise Sozialleistungen bezieht, alleinerziehend ist oder nur in Teilzeit arbeitet, kann gute Chancen auf PKH haben.
Dabei prüft das Gericht die wirtschaftliche Lage der antragstellenden Person. Es wird geschaut: Wie hoch sind die Einnahmen? Gibt es Schulden? Wie sieht es mit festen Ausgaben aus. Miete, Versicherungen, Unterhaltszahlungen? All das fließt in die Entscheidung mit ein.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchte, stellt den Antrag in der Regel gemeinsam mit der Klage oder der Klageerwiderung. Hierfür gibt es ein standardisiertes Formular, das alle relevanten Angaben zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen enthalten muss, inklusive Nachweise.
Gerade bei der korrekten und vollständigen Antragstellung lohnt sich rechtlicher Beistand. Rechtsanwalt Lesch in Leipzig unterstützt Sie nicht nur beim Ausfüllen der Unterlagen, sondern auch dabei, Ihre Ansprüche überzeugend darzulegen. Wird der Antrag bewilligt, kann das Verfahren häufig ohne finanzielles Risiko geführt werden. Je nach Einkommen kann das Gericht allerdings auch Raten festsetzen oder später anpassen, wenn sich die finanzielle Situation ändert.
Was wird bezahlt – und was nicht?
Die Prozesskostenhilfe deckt grundsätzlich Ihre eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten ab. Ein häufiger Irrtum: Verliert man den Prozess, muss man unter Umständen dennoch die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung tragen, insbesondere im Zivilrecht.
Deshalb ist eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten entscheidend. In der Kanzlei RA Lesch erhalten Sie eine realistische und fundierte Bewertung Ihrer Lage: Ist die Klage sinnvoll? Welche Risiken bestehen? Mit einer klaren juristischen Einordnung lassen sich finanzielle Überraschungen vermeiden und fundierte Entscheidungen treffen.
Ein Instrument der Gerechtigkeit
Prozesskostenhilfe ist kein Gnadenakt, sondern ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie stellt sicher, dass jeder Mensch, unabhängig von seinem Einkommen, seine Rechte vor Gericht durchsetzen kann.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird dieses Instrument immer wichtiger. Ob es um Mietstreitigkeiten, Kündigungsschutz, Unterhalt oder Schadensersatz geht: Niemand sollte auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen, nur weil das Geld knapp ist.
Rechtsanwalt Lesch berät Sie vertrauensvoll, ob und in welchem Umfang Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht und begleitet Sie kompetent durch das gesamte Verfahren. Denn manchmal braucht es nur eine professionelle Einschätzung, um zu erkennen: Ich habe nicht nur ein Recht, ich kann es mir auch leisten, es geltend zu machen.

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