Neues im Koalitionsvertrag zum Familienrecht

Durch die neue Regierung in Deutschland kommen auch neue Reformen hinzu. Was hat sich die „Rot-Gelb-Grün“ Regierung für ihre Amtszeit nun vorgenommen? In den umfangreichen Abschnitten zum Familien- und Personenrecht finden sich einige interessante Vorhaben. Unteranderem im Bereich Kindschaftsrecht sowie Abstammungs- und Adoptionsrecht.

Reform des Sorge- und Umgangsrechts  

Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Die Ampelkoalition möchte zuerst die Rechte der unverheirateten Väter stärken. Grundsätzlich soll es jedoch so verbleiben, dass die Mutter eines nichtehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht hat. Der Vater soll aber künftig die Möglichkeit haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, sofern er mit der Mutter einen gemeinsamen Wohnsitz hat. Die Zustimmung der Mutter ist in diesem Fall nicht mehr nötig. Nur wenn die Mutter des Kindes widerspricht, ist eine Entscheidung des Familiengerichts über die gemeinsame Sorge zu erwarten.

Förderung partnerschaftliche Betreuung

Wenn sich die Eltern trennen, will die Ampelpartei das Wohl des Kindes dadurch stärken, dass sie eine partnerschaftliche Betreuung fördern. Dazu soll es eine Änderung im Sozial- und Steuerrecht geben, um die sogenannte „Umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen“ abzufedern. Auch im Unterhaltsrecht soll es Entlastungen für die Eltern geben unter gleichzeitiger „Wahrung des Existenzminimums der Kinder“, indem die Betreuungsanteile der Eltern vor und nach Trennung bzw. Scheidung mehr berücksichtigt werden.

Planungssicherheit für Paare mit Kinderwunsch

Werdende Eltern können vor der Geburt ihres Kindes Regelungen treffen wie die Anerkennung der Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht. Dies ist Paaren, die lediglich einen Kinderwunsch haben, vor der Schwangerschaft noch nicht möglich.

Um mehr Planungssicherheit für die künftigen Eltern zu schaffen, sollen diese schon vor der Empfängnis Regelungen treffen können, wie zum Beispiel:

  • Zur rechtlichen Elternschaft
  • Zur elterlichen Sorge
  • Zum Umgangsrecht und
  • Zum Unterhalt.

Weitere geplante Neuerungen

  • Eine Liberalisierung des Namensrechtes, indem zum Beispiel echte Doppelnamen ermöglicht werden
  • Die Hilfe für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, soll verbessert werden
  • In familiengerichtlichen Verfahren will die Koalition den Schutz der Kinder stärken, indem eigenständige Rechtspositionen für die Kinder geschaffen werden. Zudem sollen Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.
  • Durch verschiedene Maßnahmen im Zuge eines nationalen Aktionsplans soll zudem die Akzeptanz und der Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefördert werden
  • Schließlich soll auch hier in Deutschland die Eizellspende und Leihmutterschaft legalisiert werden

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