Vertragsrecht ist ein Thema, mit dem wir uns alle einmal auseinander setzten werden. Aber reicht unser Wissen über dieses Thema aus oder brauchen wir ab und zu doch rechtliche Hilfe? Ob Sie vertragsrechtliche Sachen selbstständig lösen können oder nicht, werden Sie im folgenden Blog erfahren. Die Definition des Vertragsrechtes können Sie hier nachlesen.
Wichtige Paragraphen im Vertragsrecht
§ 145 BGB – Der Antragsteller ist an den Antrag gebunden, es sei denn dieser legt explizit fest, dass dieser widerrufen werden kann.
§ 148 BGB – Bei einem Angebot kann eine Frist festlegt werden, diese nennt man dann Angebotsfrist. Wenn das Angebot nach der festgelegten Frist angenommen wird, kann diese nichtig sein.
§ 147 BGB – Wenn beide Vertragsparteien anwesend sind und keine Annahmefrist gelegt wurde, muss das Angebot direkt angenommen werden.
§ 151 BGB – Die Annahme eines Angebotes gilt als einseitige Willenserklärung
§ 150 BGB – Wird eine Annahme verspätet abgegeben oder abgeändert, gilt sie als neuer Antrag
Vertragsrecht und Vertragsarten
Es gibt viele verschiedene Vertragsarten. Im Folgenden erfahren Sie die verschiedenen Arten von Verträgen und was Sie bewirken.
Kaufvertrag – Der Kaufvertrag sorgt dafür, dass eine Sache den Besitzer wechselt. Im Gegensatz dafür erhält der Verkäufer Preis für die Sache.
Tauschvertrag – Der Tauschvertrag ähnelt sehr dem Kaufvertrag. Allerdings bezahlt man hierbei nichts, sondern der Gegensatz wechselt vorrübergehend den Besitzer.
Schenkungsvertrag – Bei einer Schenkung wechselt eine Sache den Besitzer ohne eine Gegenleistung.
Mietvertrag – Der Mietvertrag regelt den Gebrauch einer Mietsache während der Mietzeit gegen Mietzahlung
Dienstvertrag – Der Dienstvertrag beinhaltet das Leisten versprochener Dienste jeder Art gegen Vergütung
Vertragsrecht und der Widerruf
Grundsätzlich müssen alle Verträge eingehalten werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Dem Vertragspartner muss dann, schriftlich mitgeteilt werden, dass der Vertrag widerrufen wird.
In der Regel hat ein Verbraucher 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Folgende Verträge können widerrufen werden:
- Verträge, die nicht in direkter Kommunikation abgeschlossen werden
- Z.B per Internet, Telefonat, Brief oder Fax
- Allgemein Verträge über Fernabsatz
- Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden
- Zwischen Tür und Flur, Am Arbeitsplatz oder auf der Straße
Fazit
Viele Menschen haben schon einmal ein Angebot an der Wohnungstür erhalten und vielleicht aus Müdigkeit oder aus Zeitdruck einfach zugestimmt. Wenn Sie in solch einer Situation sind, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Beistand suchen, am besten bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht. Manche Vertragspartner sind sehr eisern, wenn es um Kunden geht.
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